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hordeum-vinifera
Senior Member
   
Deutschland
2695 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 14:49:44 Uhr
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Hallo zusammen,
ab und zu versende ich ein paar Flaschen Wein. Bisher habe ich dies aus Kostengründen und aufgrund der höheren Versandversicherung auch über GLS-Germany getan. Nun wurde mir ein Paket völlig zerlegt - Bruch sage und schreibe 15 Flaschen. GLS verweigert eine Schadensregulierung, weil der Versand von Weinflaschen (und anderen zerbrechlichen Gegenständen) angeblich grundsätzlich nicht gegen Bruch versichert ist!  Hier spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um PTZ-Kartons handelt. Wenn kaputt, dann hat der Versender (oder Empfänger) halt Pech gehabt. Welche Erfahrungen habt Ihr bei Flaschenbruch gemacht?
Grüße
Hartmut
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Bearbeitet von: hordeum-vinifera am: 29.07.2005 09:43:52 Uhr
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manubi
Senior Member
   
Deutschland
1427 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 16:23:37 Uhr
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Hallo Hartmut,
ich versende grundsätzlich nur mit DHL/Deutsche Post. Dort sind Sendungen im PTZ-Karton mit bis zu ¤ 500 versichert - auch bei Bruch.
Beste Grüße
Manfred |
@manubi
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" (Bastian Sick)
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mcenbo
Senior Member
   
Deutschland
1208 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 16:47:25 Uhr
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Hallo Hartmut versuch mal mit DPD !!! ist auch versichert bis 520 € !!
Gruß Ender |
vorsicht keine Profi !! Beim Weisswein denkt man an Dummheiten. Beim Rotwein spricht man Dummheiten. Beim Sekt macht man Dummheiten. Henri Vidal |
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vinoitalia
Active Member
 
Deutschland
16 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 17:25:45 Uhr
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Bei DHL und DPD sind auch Weinsendungen (im PTZ-Karton) mit 500 bzw. 520 € versichert. Bei GLS hatte ich auch das Problem, dass bei Bruch die Zahlung verweigert wurde. Ob dies korrekt ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall habe ich seitdem kein Paktet mehr mit GLS versandt. Gruß Andreas |
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hordeum-vinifera
Senior Member
   
Deutschland
2695 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 18:31:27 Uhr
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Hallo zusammen,
die Verweigerung der Schadensregulierung scheint bei GLS also Methode zu haben.
Ich werde mich noch einmal an die Geschäftsleitung wenden, bevor ich ggf. rechtliche Schritte einleite. Laut Verpackungsbedingungen (im Internet abrufbar) wird ausdrücklich eine Empfehlung für die Verpackung von Flaschen abgegeben. Dann müsste eigentlich auch Versicherungsschutz bestehen, oder? Egal wie die Sache ausgeht, ein Versand über GLS kommt für mich nicht mehr in Frage.
DHL ist für mich daher erste Wahl, zumal das nächste DPD-Depot 15 km entfernt ist.
Grüße
Hartmut |
Bearbeitet von: hordeum-vinifera am: 28.07.2005 18:34:09 Uhr |
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Don Miguel
Senior Member
   
Deutschland
2114 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 18:51:16 Uhr
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Wer transportiert, haftet auch.
Haftungsausschlüsse sind vor allem im Geschäft mit Verbrauchern nur in Ausnahmefällen durchsetzbar und es müßte darauf deutlich und erkennbar hingewiesen werden. Im Kleingedruckten (AGB) geht das sicherlich nicht, denn der Flaschenversand ist ja ein ganz normales Massengeschäft (unwirksame „überraschende Klausel“).
Die Haftung könnte bestenfalls dann entfallen, wenn die Verpackung ungeeignet oder die Beschriftung der Verpackung unzureichend war („Zerbrechlich“, „Nicht Stürzen“ o.ä.).
Wenn im Transportauftrag aber steht, das der Inhalt Flaschen sind, dann ist auch der Transporteur bei der Entgegennahme des Pakets verpflichtet zu überprüfen, ob das Transportbehältnis grundsätzlich geeignet und ausreichend beschriftet ist. In diesem Fall ist es auch müßig, überhaupt darüber nachzudenken, dass die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen worden sein könnte! Juristisch völlig unhaltbar!
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hordeum-vinifera
Senior Member
   
Deutschland
2695 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 19:38:49 Uhr
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Hallo Michael,
vielen Dank für Deine juristische Einschätzung. Das ermutigt mich, am Ball zu bleiben. (Auch wenn der Schaden - etwa 80 € - den Aufwand vielleicht nicht rechtfertigt).
Grüße
Hartmut |
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Don Miguel
Senior Member
   
Deutschland
2114 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 20:14:29 Uhr
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Zitat: GLS verweigert eine Schadensregulierung, weil der Versand von Weinflaschen (und anderen zerbrechlichen Gegenständen) angeblich grundsätzlich nicht gegen Bruch versichert ist!
Noch ein allgemeiner Hinweis:
Eine weitverbreitete sprachliche Unschärfe, die oft absichtlich, aber genauso häufig aus Unwissenheit verwechselt wird. Haftung und Versicherung ist etwas ganz anderes! Man haftet völlig unabhängig davon, ob man auch versichert ist! Man kann überhaupt nur dann etwas versichern, wenn man haftet!
Ob man seine Haftung auch versichert, ist meistens freigestellt. Eine Ausnahme ist z. B. die zwingend vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Also nochmals im Klartext: Wenn jemand sagt, „das ist nicht versichert“, so ist das erst einmal sein Problem. Ob er haftet, hat damit gar nichts zu tun. Damit steht nur fest, dass er den Schaden aus eigener Tasche zahlen muß, weil keine Versicherung eintritt.
Viel Erfolg, Hartmut, aber der Aufwand ist wirklich ärgerlich und fast unverhältnismäßig, da muß ich dir Recht geben. Aber andererseits kann man sich so etwas auch kaum gefallen lassen, vor allem, weil solche Unternehmen auf diesen Trägheitsfaktor ganz bewußt spekulieren .
Gruß Michael
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manubi
Senior Member
   
Deutschland
1427 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2005 : 23:28:13 Uhr
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Hallo Hartmut,
Don Miguel hat schon das Wesentliche zur Haftung geschrieben. Nach meiner Meinung kann sich die Firma nicht so billig aus der Haftung stehlen; dann hätte sie die Sendung überhaupt nicht zum Transport übernehmen dürfen. Mit dem Moment, wo sie das tut, muss sie auch die Haftung für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages übernehmen, sprich, für den Schaden, der einer Sendung während des Transportes zusteht, haften.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass dieser Paragraph in den Beförderungsbedingungen gem. AGB-Gesetz eine den Kunden einseitig benachteiligende Klausel und damit unwirksam ist. Ich würde mich also nicht so billig und entschädigungslos abspeisen lassen.
Wenn man die Wahl hat, sollte man mit Leuten, die ihre Kunden so mies behandeln, keine Geschäfte machen.
Beste Grüße
Manfred
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@manubi
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" (Bastian Sick)
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hordeum-vinifera
Senior Member
   
Deutschland
2695 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2005 : 09:42:49 Uhr
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Hallo Michael, hallo Manfred,
eins muss ich in meinen Ausführungen ergänzen: In einem ersten Schreiben teilte man mir mit, dass "beim Versand von Wein grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen seitens GLS Germany erfolgen kann". Als ich nachfragte, wo man dies den AGB entnehmen könne, erhielt ich zur Antwort "gemäß 4.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GLS-Germany sind zerbrechliche Waren vom Versand ausgeschlossen", des weiteren wird ausgeführt "...von GLS Germany sind Spirituosen vom Versand ins Ausland ausgeschlossen". Letztgenannte Begründung zeigt mir, dass man nach Ausflüchten sucht, um den Schaden nicht begleichen zu müssen. In 4.3 der AGB steht u.a. übrigens, dass von der Beförderung "Güter ausgeschlossen sind, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind ...)". Weinflaschen dürften wohl kaum dazu gehören.
Grüße
Hartmut |
Bearbeitet von: hordeum-vinifera am: 29.07.2005 09:45:23 Uhr |
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bjoern
Active Member
 
Deutschland
95 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2005 : 11:14:37 Uhr
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| Als Firma versenden wir häufig Pakete und haben wiederholt schlechte Erfahrungen mit GLS gemacht. Da immer wieder Sendungen beschädigt wurden, habe ich daraus geschlossen, daß das Unternehmen nicht nur mit den ihnen anvertrauten Paketen sondern auch mit ihren Kunden (Schadenregulierung) unachtsam umgeht. Ich habe gute Erfahrungen mit DPD gemacht: Wenn Du bei DPD Paketmarken (ab 50 Euro) kaufst, dann kommt der lokale Kurier auch zu Dir nach Hause und holt die Sendung ab. Gruß, Bjoern |
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